Kellervermietung
Erleben Sie das einmalige Ambiente in unserem stimmungsvollen Gewölbekeller. Ideal für Feiern mit der Familie und im Freundeskreis oder für Firmenanlässe.
Feste feiern im Burggartenkeller!
Der Keller verfügt über einen Empfang mit Garderobe, eine gemütliche Bar mit Kühlschubladen und eine komplett eingerichtete Küche mit Geschirr und Besteck. Der Burggartenkeller bietet Platz für maximal 50 Personen.
Buchen können Sie Ihren Wunschtermin auf www.deinlokal.ch
Kosten
Raummiete
CHF 350.–
CHF 300.– für Einwohnerinnen und Einwohner von Bottmingen
CHF 250.– für Vereinsmitglieder
Benutzung Geschirr/Gläser
CHF 50.–
Depotgebühr
CHF 200.–
Reinigung
Der Keller muss aufgeräumt und geputzt zurückgegeben werden. Sie können den Keller von der Kellerwartung putzen lassen. Kosten CHF 150.–
Vertragsrücktritt
CHF 200.– pauschal zur Deckung des Mietausfalls
Einrichtung
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Garderobe
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2 WCs
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Tische und Stühle für 50 Personen
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Bar mit Kühlschubladen und Spültrog
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3 Stehtische mit Barhocker
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Küchenzeile mit Elektrokochherd (4 Platten), Ofen, Kühlschrank
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Spülbecken
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Industrie-Geschirrspüler
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Nespresso-Kaffeemaschine
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Geschirr, Gläser, Besteck für 50 Personen
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Musikanlage, Benutzungskosten CHF 30.–
Nicht vorhanden sind
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Mikrofon
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Musikinstrumente
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Hellraumprojektor
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Beamer
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Leinwand
Strom und Steckdosen sind genügend vorhanden, um selber etwas einzurichten.
Mietvereinbarung
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Mietbeginn mittags 13 Uhr, Dauer 1 Tag
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Die Schlüsselübergabe erfolgt um 13 Uhr, die Rückgabe spätestens um 11 Uhr, muss aber in jeden Fall mit der Kellerwartung abgesprochen werden.
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Bei Schlüsselübergabe ist das Depot von CHF 200 in bar zu hinterlegen.
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Mietende nehmen zur Kenntnis, dass das Lokal von einem Wachdienst kontrolliert werden kann.
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Polizeistunde ist um 02 Uhr
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Das Mietobjekt ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben oder durch die Kellerwartung gegen eine Gebühr von CHF 150 reinigen zu lassen.
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Bei Selbstreinigung werden ggf. nötige Nachreinigungen oder andere Sonderaufwände zusätzlich mit CHF 35 / Std. verrechnet.
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Mindestalter von Mietenden ist 25 Jahre.
Mietende haben am Anlass anwesend zu sein. -
Die Zahlung der Miete muss vor Antritt des Lokals erfolgen.
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Bei Vertragsrücktritt werden pauschal CHF 200 für den Mietausfall berechnet.
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Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
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Insbesondere haften die Mietenden für sämtliche infolge unsachgemässer Benutzung entstandenen Schäden.
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In der Zufahrt zum Eingang Burggartenkeller gilt ein Feuerpolizeiliches Parkverbot. Das Be- und Entladen sind kurzzeitig gestattet.
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Die vorhandene Bühne ist festmontiert und kann nicht entfernt werden.
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Rauchen ist in den Räumlichkeiten strikt verboten!
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Beim Rauchen und generellem Aufenthalt im Freien ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen- speziell nach 22 Uhr!
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Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil der Mietvereinbarung.